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   FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 4154/96 AO   

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https://dejure.org/1999,9444
FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 4154/96 AO (https://dejure.org/1999,9444)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1999 - 18 K 4154/96 AO (https://dejure.org/1999,9444)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1999 - 18 K 4154/96 AO (https://dejure.org/1999,9444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Folgebescheids; Verzinsung von Erstattungsbeträgen infolge Verlustvortrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzinsung von Erstattungsbeträgen infolge Verlustvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2000, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin, 29.08.1996 - I 1036/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 4154/96
    Im übrigen weisen sie in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Finanzgerichts Berlin vom 29. August 1996 I 1036/96 ( EFG 1997, 20) hin.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß des Finanzgerichts Berlin vom 29. August 1996 I 1036/96 ( EFG 1997, 20), auf den sich die Kläger zur Begründung ihres Begehrens bezogen haben.

  • BFH, 02.03.1988 - I R 72/84

    Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 4154/96
    Entgegen der Auffassung der Kläger kommt nach § 236 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative AO eine Verzinsung nur für solche erstatteten Steuerbeträge in Betracht, die rechtshängig waren (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 07. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619 m.w.N.).
  • FG Köln, 16.05.2013 - 11 K 3333/07

    Entstehung von Prozesszinsen

    Dies ergebe sich auch aus dem im Ablehnungsbescheid bereits zitierten Urteil des FG Düsseldorf vom 5.11.1999, 18 K 4154/96, DStR 2000, 385.

    Eine Bindungswirkung kann sich daneben auch aus unselbständigen Besteuerungsgrundlagen eines Steuerbescheides ergeben, falls die Bindung ausdrücklich angeordnet wird, wie z. B. in § 47 Abs. 2 KStG a.F. (vgl. FG Düsseldorf vom 05.11.1999 18 K 4154/96 AO, DStRE 2000, 385; BFH-Urteil vom 18.09.2012 VIII R 9/09, BFH/NV 2013, 278).

    Weder das Finanzamt noch der Steuerpflichtige waren an die in den Vorjahren berücksichtigten Teilbeträge gebunden, da sich die Bestandskraft der Vorjahressteuerbescheide nicht auf die einzelnen Steuerelemente erstreckte (vgl. BFH-Urteil v. 17.02.1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356; BFH-Urteil v. 11.08.1999 XI R 23/98, BFH/NV 2000, 184; FG Düsseldorf vom 05.11.1999 18 K 4154/96 AO, DStRE 2000, 385 m. w. N.).

  • FG Düsseldorf, 05.11.1999 - 18 K 4214/98

    Aufrechnung der Steuerschuld mit Anspruch auf Prozesszinsen

    Aufgrund des schwebenden Klageverfahrens über Prozeßzinsen zur Einkommensteuer 1981 und 1982 (18 K 4154/96 AO) bestehe auch ein Anspruch auf Verrechnung der wechselseitigen Forderungen, so daß eine vorherige Einziehung der Aussetzungszinsen aus Gründen des Verbots des "venire contra factum proprium" unbillig sei.

    Das anhängige Klageverfahren 18 K 4154/96 AO betreffend die Zahlung von Prozeßzinsen zur Einkommensteuer 1981 und 1982 steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht entgegen.

    Die von den Klägern behaupteten Ansprüche auf Erstattung von Prozeßzinsen hinsichtlich der Einkommensteuer 1981 und 1982 waren - wie sich aus dem Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren 18 K 4154/96 AO ergibt - nicht gegeben.

  • FG Niedersachsen, 13.05.2003 - 13 K 508/98

    Berechtigung jedes Miterbe, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den

    Dementsprechend hat der BFH in seinem Urteil vom 16. November 2000 (XI R 31/00, BStBl II 2002, 119) entschieden, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht, wenn sich die steuerliche Auswirkung der Änderung einer Feststellung erst über einen Verlustrücktrag nach § 10 d EStG ergibt (ebenso: Urteil des FG Münster vom 15. April 1986 VII-X 7485/84 E, EFG 1986, 588; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. März 2000 2 K 3145/97, EFG 2000, 534; enger: Urteil des FG Düsseldorf vom 5. November 1999 18 K 4154/96 AO, DStRE 2000, 385).
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 816/96

    Anspruch auf Änderung eines Zinsfestsetzungsbescheids bei zu viel gezahlten

    Der Gesetzgeber wollte nicht die Fälle erfassen, in denen die Erstattung lediglich mittelbare Folge einer gerichtlichen Entscheidung ist (Urteile des Bundesfinanzhofsvom 2. März 1988 I R 72/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1988, 619;vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 600; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. November 1999 18 K 4154/96 AO).
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